AGB sail & more
Kojencharter
Ausbildung Segel Motorboot Funk
Allgemein
1. Anmeldung - Buchung
Die Buchung wird zwischen dem jeweiligen Eigner, vertreten durch sail & more
- im folgenden Vercharterer genannt - sowie der in der Charteranmeldung
genannten Person, einzeln oder mehrere - im folgenden Charterer genannt -
geschlossen. Der Chartervertrag wird erst gültig, nachdem.
a) die Charteranmeldung vom Charterer unterschrieben wurde (für den Charterer
verbindlicher Abschluss),
b) die Charteranmeldung vom Vercharterer bestätigt wurde.
2. Zahlung
Die Anzahlung wird sofort nach Erhalt unserer Reisebestätigung / Rechnung
fällig. Die Restsumme der Chartergebühr wird spätestens 40 Tage vor dem
festgesetztem Reisedatum fällig. Erfolgt die Buchung später als 40 Tage vor
dem Reiseantritt, wird die Gesamtsumme mit der Anmeldung fällig.
3. Nutzung der Yacht
Der Charterer verpflichtet sich, das Schiff und die Ausrüstung sorgfältig und
nach den Regeln der Seemannschaft zu handhaben, sowie
- das Schiff nicht Dritten zu überlassen
- keine Personen-/Warentransporte gegen Entgeld durchzuführen
- das Schiff nicht mit mehr Personen zu belegen , als in der Crewliste bzw. in
der Ausschreibung angegeben
- keine undeklarierten, zollpflichtigen Waren an Bord zu führen
- die An- und Abmeldung beim Hafenkapitän wahrzunehmen
- vorschriftsmäßig ein- und auszuklarieren
- die gesetzlichen Bestimmungen der Gastländer zu beachten
- keine Welt- und Regattafahrten zu bestreiten
- das Logbuch ordnungsgemäß zu führen und an Bord zu belassen
- die während des Törns notwendigen Kontrollintervalle einzubehalten
- keine Tiere an Bord zu nehmen
- bei Schlepphilfe den Bergelohn vor Abnahme der Hilfe zu vereinbaren
- das Auslaufverbot ab 7 Bft. zu beachten.
Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen gegenüber dem Vercharterer hat der
Charterer für die daraus entstehenden Folgen in vollem Umfang zu haften.
4. Reparaturen/Havarie
Treten während der Charterzeit Schäden auf, die durch normalen
Materialverschleiß verursacht werden, veranlasst der Charterer die
unverzügliche sachgerechte Schadensbehebung bis zur Höhe von DM 350,- zur
späteren Verrechnung mit dem Vercharterer unter Vorlage von Quittungen.
Ausgetauschte Teile sind aufzubewahren. Bei größeren Schäden sowie Havarien,
möglicher Verspätung, Verlust, möglicher Manövrierunfähigkeit,
Beschlagnahme oder Behinderung des Schiffes durch Behörden oder Außenstehende
ist der Vercharterer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Charterer hat alles
zu unternehmen, was der Minderung des Schadens und der Folgeschäden (wie
Ausfall usw.) dienlich ist sowie in Absprache mit dem Vercharterer ggf.
Reparaturen in Auftrag zu geben, zu dokumentieren, zu Überwachen und in Vorlage
zu treten. Soweit der Charterer für Schäden und o.g. Vorgänge
mitverantwortlich ist oder gegen die Vertragsbedingungen verstößt, hat er die
Kosten, einen evtl. Gebührenausfall und evtl. weitergehenden direkten oder
indirekten Schaden zu ersetzen. Bei Schäden am Schiff oder Personen fertigt der
Charterer eine Niederschrift darüber an und sorgt für Gegenbestätigung (durch
Hafenkapitän, Arzt, Havariekommissar usw.).
Lässt sich ein Schaden unterwegs nicht beheben und ist eine Rückkehr den
Umständen nach vertretbar, so ist der Charterer gehalten, nach Abstimmung mit
dem Vercharterer vorzeitig zurückzukehren, so dass die Reparatur vor Beginn der
Folgecharter am Stützpunkt durchgeführt werden kann. Sind die Schäden vom
Vercharterer zu vertreten, werden die Chartergebühren für die Ausfallzeit
zurück erstattet.
5. Leistungsstörungen/Rücktritt
Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so informiert er unverzüglich
sail & more. Gelingt eine Ersatzcharter durch sail & more, so werden die
bis dahin geleisteten Zahlungen nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro 400,-
rückerstattet. Ansonsten bleibt dem Vercharterer der Anspruch auf die volle Chartergebühr laut
Vertrag oder bei teilweiser Vercharterung auf den Differenzbetrag zuzüglich
anfallender Kosten und Bearbeitungsgebühr.
(Es wird unbedingt der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
empfohlen.)
Kann der Vercharterer das Schiff oder ein wertmäßig gleiches oder ähnliches
Ersatzschiff nicht oder nicht zur Verfügung stellen, so kann der Charterer
frühestens 48 Stunden nach Charterbeginn vom Vertrag zurücktreten.
Zeitanteilige Minderung für die Ausfallzeit wird entsprechend dem Charterpreis
erstattet. Anderweitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Tritt der Charterer vom
Vertrag nicht zurück, so behält er Anspruch auf anteilige Kosten für die
Zeit, um die das Schiff später einsatzfähig wurde.
Falls Teile der Ausrüstung während einer vorangegangenen Charter beschädigt
oder verloren wurden, ohne dass vor Antritt der neuen Charter entsprechender
Ersatz besorgt werden konnte, kann der Charterer deshalb nicht vom Vertrag
zurücktreten oder dem Vercharterer gegenüber Minderung geltend machen, es sei
denn. das Schiff würde dadurch in seiner Seetüchtigkeit beeinträchtigt.
Verzögerungen durch Reparaturen, die während der Charterzeit auftreten, werden
nicht vergütet. Verlässt der Charterer die Yacht an einem anderem als dem
vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten
für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder Land. Verspätete
Schiffsrückgabe führt zu Ersatzansprüchen seitens des Vercharterers. Bei
verspäteter Rückgabe wird jede angefangene Stunde mit DM 100,- berechnet. Der
Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe der Yacht.
Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht
beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin ermöglichen, berechtigen
nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.
6. Übernahme der Yacht
Die Yacht wird dem Charterer voll getankt übergeben. Schiffszustand und
Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden anhand eines
Ausrüstungsverzeichnisses vom Charterer bei der Übernahme genau geprüft und
durch Unterschrift bestätigt. Spätere Einwendungen des Charterers zur
Tauglichkeit von Schiff und Ausrüstung sind danach nicht mehr möglich. Dies
gilt auch für elektrische und elektronische Teile und Instrumente.
7. Rückgabe der Yacht
Nach Beendigung der Charter übergibt der Charterer das Schiff dem Vercharterer
zur Überprüfung von Zustand und Vollständigkeit voll getankt und in
gereinigtem Zustand (innen und außen). Verlorengegangene, beschädigte oder
nicht mehr funktionstüchtige Ausrüstungsgegenstände sind dem örtlichen
Betreuer bei Rückkunft anzuzeigen. Ist das Schiff bei Rückgabe nicht
voll getankt, hat der Charterer den Aufwand dafür zu erstatten. Wird das Schiff
vom Charterer nicht im gereinigtem Zustand übergeben, wird eine
Reinigungsgebühr von mindestens Euro 150,- fällig. Eine Toilettenverstopfung
wird mit Euro 250,- berechnet. Geleistete Kautionen werden bei Schadensfreiheit
ohne Abzüge nach Beendigung der Charter zurückbezahlt. Bei Verlusten oder
Schäden wird die Kaution ganz oder teilweise, je nach Schadensumfang, bis zur
endgültigen Kostenverrechnung einbehalten, sofern eine sofortige Abrechnung
nicht möglich ist.
8. Verlängerung / Verspätung / Rückführung
Das Schiff muss zur vorgeschriebenen Zeit im festgelegten Rückgabehafen
ausgecheckt sein. Eine Verlängerung der vereinbarten Charterzeit ist ohne
Einwilligung des Vercharterers nicht möglich. Witterungsbedingte
Schwierigkeiten berühren die Verpflichtung zur pünktlichen Rückgabe nicht.
Der Charterer muss das Schiff in den letzten 24 Stunden vor Verspätung, auch
Witterungsbedingt, wird Chartergebühr für die überzogenen Zeit fällig,
zuzüglich Schadensersatz bei evtl. Ausfall der Folgecharter. Sollte der Törn
auf Verschulden des Charterers an einem anderem Platz als dem vereinbarten Hafen
beendet werden müssen, so ist der Vercharterer rechtzeitig zu benachrichtigen.
Der Charterer verpflichtet sich für diesen Fall entweder selbst oder
ausreichend qualifizierte Beatzungsmitglieder zur Beaufsichtigung des Schiffes
beim Schiff zu belassen, bis der Vercharterer das Schiff übernehmen kann. Das
Schiff gilt erst dann als ordnungsgemäß übergeben, wenn es vom Vercharterer
abgenommen ist. Der Charterer trägt die hierbei entstehenden Kosten.
9. Haftung des Charterers und des Vercharterers
Bei Verstößen gegen die Vertragspflicht haftet der Charterer dem Vercharterer
für alle entstehenden Schäden soweit der Vercharterer für Handlungen und
Unterlassungen des Charterers von Dritten haftbar gemacht werden sollte, stellt
der Charterer den Vercharterer von solchen Ansprüchen frei. Treten während der
Charter Verlusten oder Schäden des Schiffes oder der Ausrüstung ein, so trägt
- außer bei natürlichem Verschleiß - der Charterer die Kosten für den Ersatz
und Reparatur, soweit sie nicht von der Versicherung erstattet werden, inklusive
der evtl. Folgekosten bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlungsweise.
Bei verspäteter oder nicht vollständiger Schadensmeldung kann der
Versicherungsschutz erlöschen und der Charterer wird für den gesamten Schaden
verantwortlich. Der Vercharterer sowie seine Erfüllungsgehilfen haften - außer
bei Leistungsstörungen - nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bis zur
dreifachen Höhe der Chartergebühr. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche werden beschränkt bis zur dreifachen Höhe der
Chartergebühr. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche (wie Reise- und
Übernachtungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Entgangene
Urlaubsfreude) sind ausgeschlossen. Der Vercharterer haftet nicht bei Krieg,
Atomunfällen, Streik, Aufruhr, Terror, Sabotage, Naturkatastrophen, Verfügung
von Hoher Hand u.ä. Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus
Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten
nautischen Hilfsmaterials wie z.B. Seekarten, Handbücher, Kompass, Funkpeiler,
AP-Navigator usw. verursacht werden. Der Charterer hat sich vor Törnbeginn
über die Gegebenheiten des Fahrgebiets eingehend zu informieren, wie z.B. über
Strömungen und veränderte Wasserstände bei starken Winden.
10. Crew
Der Charterer hat spätestens 30 Tage vor Charterbeginn alle Mitglieder der Crew
namhaft dem Vercharterer bekannt zu machen. Der Charterer versichert, nur
diese Personen an Bord zu nehmen.
11. Versicherung
Die Charteryachten sind entsprechend den Vorschriften des jeweiligen Landes
versichert: Die Versicherungsleistungen sind in den Charterpreisen enthalten.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über seine
Rechtswirksamkeit im Ganzen oder in Teilen, ist der Firmensitz der
Vertragspartner. Mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher
Bestätigung wirksam.
Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, erteilt.
Berichtigungen von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleiben
vorbehalten.
13. Abweichungen
Abweichende oder anders lautende Angaben in den AGB der Charterfirmen ersetzen
oder ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies ist zu beachten bei
Firmen die im Ausland ihren Sitz haben. Abweichende Angaben auf den
Charterverträgen sind zulässig bedürfen jedoch der Schriftform.
- Kojencharter. Segelreisen
14. Anmeldung - Buchung
Die Buchung wird zwischen sail & more - im folgenden Veranstalter genannt -
sowie der in der Reiseanmeldung genannten Person, einzeln oder mehrere im
folgenden Reisende/r genannt. geschlossen. Der Reisevertrag wird erst gültig,
nachdem.
a) Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Reiseteilnehmer auch für alle in
der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der
Reisende genau so wie für die eigene Vertragsverpflichtung Einzustehen hat. Der
Vertrag kommt mit der Annahme durch sail & more zustande.
Die Annahme erfolgt durch zusenden einer Rechnung
(Buchungsbestätigung). (für den Reisenden
verbindlicher Abschluss),
b) die Reiseanmeldung vom Veranstalter bestätigt wurde.
c) Ist nach 14 Tagen noch kein Zahlungseingang über die Höhe der Anzahlung bei
sail & more zu verzeichnen so ist sail & more nicht mehr an
die Reise gebunden und Kojenplätze können an andere Interessenten vergeben
werden.. Zu
spät eingegangene Anzahlungen werden falls der Kojenplatz anderweitig vergeben
ist rückerstattet
15. Zahlung
Die Anzahlung wird sofort nach Erhalt unserer Reisebestätigung / Rechnung
fällig. Die Restsumme des Reisepreises wird spätestens 40 Tage vor dem
festgesetztem Reisedatum fällig. Erfolgt die Buchung später als 40 Tage vor
dem Reiseantritt, wird die Gesamtsumme mit der Anmeldung fällig.
16. Leistungsstörungen/Rücktritt
16.1 Kann der Reisende die Reise nicht antreten, so informiert er unverzüglich sail
& more. Es werden für Segelreisen 100 % Storno verlangt. Dies ist
erforderlich, da die Planung von Segeltörns bereits 1 Jahr vor Reiseantritt stattfindet und ein Ersatz mangels Flügen so gut wie ausgeschlossen ist. Es
bleibt dem Veranstalter der Anspruch auf den volle Reisepreis laut Vertrag . (Es
wird unbedingt der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
empfohlen.) Gelingt es einen Ersatz zu finden, so werden die bis dahin
geleisteten Zahlungen nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro
100,-
rückerstattet.
16.2 Fällt ein Mitsegler während der Reise negativ auf in folge
von betäubenden und berauschenden Mitteln oder stört er die Gemeinschaft
nachhaltig, so kann dies zum Ausschluss vom weiteren Segeltörn führen. Eine
Rückerstattung des Reisepreises ist in diesem Falle nicht möglich. Den
Ausschluss von der Reise kann nur vom Skipper angeordnet werden.
16.3 erst nach vollständiger Zahlung des Flugpreises und anschließender
Ticketausstellung ist der Anteil der Flughafensteuern und Gebühren (Tax) fix.
Eventuelle Anhebungen der Fluggesellschaften wie Sicherheitsgebühren,
Kerosinzuschläge etc aufgrund von veränderten Begebenheiten, gehen zu Lasten des
Reisenden. Es gelten weitergehend die AGB der Airlines.
16.4
Segelreisen unterliegen mehr als andere Reisen den Wetterbedingungen und äußerer
Einflüsse. Die Skipper sind für die Sicherheit der Crew verantwortlich und
entscheiden ob und wann auf Grund äußerer Einflüsse ( Wetter, Naturkatastrophen,
Terroristische Angriffe, Politische Unruhen etc) die Reisplanung geändert wird.
Ansprüche der Reisenden entstehen hieraus nicht.
16.5 Die Schiffe sind Vollkaskoversichert mit einem Selbstbehalt von bis zu 6000
Euro. Dieser Selbstbehalt ist zusätzlich durch sail and more versichert. Schäden
an der Yacht die während eines Segeltörns durch den Betrieb auftreten sind
anteilig bis max. 500 Euro pro Boot von den Mitseglern zu bezahlen.
17.
Anmeldung:
Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde von sail & more
den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Theorie- oder einem
Praxiskurs verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in
der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der
Anmelder genau so wie für die eigene Vertragsverpflichtung Einzustehen hat. Der
Vertrag kommt mit der Annahme durch sail & more zustande.
Die Annahme erfolgt durch zusenden einer Rechnung
(Ausbildungsvertrag).
18. Zahlung:
Die Hälfte der Lehrgangsgebühr ist
vor Lehrgangsbeginn fällig. Die zweite Hälfte
spätestens 6 Wochen vor der ersten Prüfung.
Bei nicht rechtzeitigem Eingang der Kursgebühren kann sail & more vom
Vertrag zurücktreten.
19. Rücktritt:
19.1 Wird die erforderliche Mindest-Teilnehmerzahl bei einem
Lehrgang nicht erreicht, so kann der Lehrgang von sail & more
abgesagt werden. In diesem Fall werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren
ohne Abzug zurückgezahlt. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.
19.2 Der Rücktritt von der Anmeldung zu einem Lehrgang
ist möglich. Die Rücktrittsmeldung muss jedoch schriftlich
erfolgen und bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn bei sail &
more eingegangen sein. Im Falle der rechtzeitig eingegangenen
Rücktrittserklärung ist von dem Teilnehmer eine Stornierungsgebühr in Höhe von
20% der zu entrichtenden Kursgebühr für jeden stornierten Kurs zu bezahlen,
sofern der Teilnehmerplatz nicht anderweitig besetzt werden kann. Die
Stornierungsgebühr wird mit Beginn des stornierten Kurses fällig. Bereits
bezahlte Kursgebühren werden unter Einbehalt der Stornierungsgebühr
zurückerstattet.
Bei nicht rechtzeitig eingegangener Rücktrittserklärung wird mit Kursbeginn die
volle Lehrgangsgebühr fällig.
20. Störungen:
20.1 Ist ein Lehrgangsteilnehmer am Besuch eines Teiles eines von ihm
besuchten, laufenden Lehrgangs verhindert, so kann er den versäumten Teil
innerhalb eines Jahres an einem anderen Kurs ohne
Mehrkosten besuchen bzw. nachholen, falls ein derartiger Lehrgang stattfindet.
20.2. Bricht der Lehrgangsteilnehmer einen Lehrgang ab
oder wird die Prüfung nicht bestanden, so können Theoriekurse innerhalb eines
Jahres seit Beginn des ursprünglichen Lehrgangs kostenlos wiederholt werden,
falls ein solcher Lehrgang stattfindet und ein Platz frei ist.
20.3 Stört ein Schüler den Unterricht nachhaltig kann dies zum
Ausschluss aus dem laufenden Kurs führen. Einen Anspruch auf Erstattung der
geleisteten Anzahlungen besteht nicht.
21. Gebühren:
Alle Prüfungsgebühren werden direkt
durch die zuständigen Prüfungsverbände erhoben und im Falle der Vereinnahmung
durch sail & more an die Prüfungsverbände weitergeleitet.
22. Prüfung:
22.1
Veranstalter aller Prüfungen sind die jeweiligen Prüfungsausschüsse.
sail & more tritt bezüglich der Durchführung von
Prüfungen nicht als Veranstalter auf.
22.2
Prüfungsanmeldungen
erfolgen nur noch nachdem von sail and more bezügl.
Ausbildungsstand das Einverständnis gegeben worden ist.
23. Ausbildung Praxis:
23.1 Alle Fahrzeuge dürfen während der Ausbildung nur unter Aufsicht eines
Ausbilders betrieben werden.
23.2 Das Tragen einer Rettungsweste oder Lifeline ist grundsätzlich Pflicht.
Falls vom Auszubildenden das Tragen einer Rettungsweste oder Lifeline abgelehnt
wird, geschieht dies auf eigene Gefahr.
23.3 Übungstermine Praxis müssen mit sail and more grundsätzlich immer
abgesprochen sein.
24.Haftung:
sail & more
haftet für Personen- und Sachschäden, die bei den Theorie- oder Praxiskursen
entstehen, nur insoweit, als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist.
Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art, sind
ausgeschlossen.
25. Abweichungen:
Abweichende Angaben auf dem Ausbildungsvertrag sind
zulässig, bedürfen jedoch der Schriftform.
26. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine
solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für
eventuelle Regelungslücken.
27. Datenspeicherung:
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird darauf hingewiesen,
dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer
EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Der
Kunde ist damit einverstanden, dass die aus der
Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzes nur für
die geschäftlichen Zwecke von sail
and more verwendet werden.
28.
Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird
als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Niederlassung von
sail and more vereinbart.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Pforzheim
29.Verantwortlichkeit des Webauftritts. sail & more ist Dienstleister gem
§7 -10 TMG und nicht verantwortlich für Daten Dritter die den Dienst von sail &
more nutzen.